🛠️ Bambus-Wasserwaage mit Flaschenöffner – Das Unikat für echte Macher
„Damit der Haussegen niemals schief hängt – und das Feierabendbier immer schmeckt!“
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Als Kunde können Sie diese Rechnung als Betriebsausgabe/Werbungskosten steuerlich geltend machen.